Um die gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung, Einreichung und Speicherung der Interviews zwischen den Sachverständigen und den versicherten Personen möglichst einfach, einheitlich und effizient umzusetzen, hat die IV-Stellenkonferenz den Verein eAHV/IV beauftragt, eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten zu entwickeln und zu betreiben. Der Sicherheit und dem Schutz der Daten wurde dabei hohe Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Durchführung der Aufnahmen ist in der Verordnung über die Invalidenversicherung geregelt. Fragen und Anregungen dazu sind an das Bundesamt für Sozialversicherungen zu richten. Die Umsetzung in den verschiedenen Lösungsbestandteilen, die in erster Linie von Sachverständigen und den Mitarbeitenden der IV-Stellen verwendet werden, ist in der Folge beschrieben.