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Support

Bei Fragen zur App und deren Funktionen erreichen Sie unsere Hotline von Montag bis Freitag 8:00-12:00 und von 13:00-17:00 unter 058 715 11 11. Alternativ und auch ausserhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen in diesem Formular erfassen. Dazu müssen Sie sich als Benutzer der Supportseite registrieren, diese Registrierung ist unabhängig von der Tonaufnahme-Lösung und dient als Kommunikationskanal für den Support. 

Geplante Wartungsfenster werden hier angekündigt.


Kontaktformular

Bitte füllen Sie das Formular aus, damit wir Sie so bald wie möglich kontaktieren können.


FAQ

Gutachter

Was passiert mit der Tonaufnahme?

Die Tonaufnahmen werden nach der Einreichung an die IV-Stelle von dieser gespeichert und archiviert. Im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs in einem Einspracheverfahren kann die Aufnahme auch der versicherten Person zugänglich gemacht werden. Jedes Abhören einer Aufnahme wird im System protokolliert.

Ich kann ein DSS-File nicht hochladen. Was kann ich tun?

Sollten Sie ein Problem mit einem DSS-File haben, muss dieses vor dem Hochladen in ein MP3 konvertiert werden. Das DSS-File wird im Prinzip unterstützt, jedoch handelt es sich dabei nicht um ein stabiles, einheitliches Format. Dies kann in wenigen Fällen zu Problemen führen. Für die Konvertierung wird mit den Diktiergeräten ein Programm mitgeliefert, welches die Dateien konvertieren kann. Falls Sie bereits eine Aufnahme hochgeladen haben, wiederholen Sie dies mit der konvertierten Datei.

Wie gut ist die IV-Tonaufnahmen-Lösung geschützt?

Aufgrund der besonders sensiblen Personendaten wurde bei der Entwicklung der IV-Tonaufnahmen Lösung auf einen sehr hohen Datenschutz geachtet. Das Konzept und die Umsetzung wurden zusätzlich von einer unabhängigen Drittfirma überprüft.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Probleme mit dem IV-Tonaufnahmen System habe?

Von Montag bis Freitag steht Ihnen von 8:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr die Supportorganisation unter 058 715 11 11 zur Verfügung und hilft Ihnen gerne weiter.

Ich habe meine Aufnahme in einem Format aufgezeichnet, dass ich nicht hochladen kann. Was soll ich tun?

Die Aufnahme muss in ein zugelassenes Format konvertiert werden. Die drei Formate AAC, MP3 und DSS sind möglich. Bitte achten Sie beim Konvertieren auf den Datenschutz, d.h. benutzten Sie keine online-Konvertierungstools. Mit den meisten Diktiergeräten wird ein Programm zum Konvertieren mitgeliefert.

Ich habe meine Aufnahme irrtümlich einer falschen IV-Stelle eingereicht. Was kann ich tun?

Die Tonaufnahmen können von der IV-Stelle an eine andere IV-Stelle zugewiesen werden. Kontaktieren Sie dazu die IV-Stelle, der Sie die Aufnahme eingereicht haben.

Wo/Auf welchem Server werden die Aufnahmen gespeichert? Ist dies sicher?

Die Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert und verarbeitet. Das Rechenzentrum entspricht hochsicheren Standards für besonders sensible Personendaten. Das Konzept und die Umsetzung wurden zusätzlich von einer unabhängigen Drittfirma überprüft.

Der Upload dauert lange oder wurde abgebrochen. Woran kann dies liegen?

Überprüfen Sie, ob Sie eine schnelle und stabile Internetverbindung haben. Hier gibt es auch Unterschiede bei der Geschwindigkeit der Internetverbindungen. Sollten Sie eine gute Verbindung haben und der Upload dauert weiterhin länger als sonst an, können Sie sich an den Support unter 058 715 11 11 wenden.

Wieso kann ich mich als Gutachterstelle nicht bei der App anmelden? Das Login funktioniert nicht.

Die Gutachterstellenaccounts haben reduzierte Funktionalitäten und können einzig über die Webplattform unter iva.ivsk.ch die Tonaufnahmen hochladen und einreichen.

Was genau für ein Gerät brauche ich, um die App herunterzuladen? Wie modern muss mein Smartphone sein?

Die App kann über den AppStore von Apple oder den PlayStore von Android heruntergeladen werden. Geräte ab iOS-Version 14.0 und Android Version 8.0 werden unterstützt. Dies bedeutet, dass in der Regel Geräte unterstützt werden, die ca. 5 Jahre alt sind.

Wird es getrackt, falls eine versicherte Person oder IV-Stellen Mitarbeitende auf die Tonaufnahmen zugreift?

Ja, alle Zugriffe auf eine Tonaufnahmem werden im System protokolliert.

Wenn ich die Tonaufnahme mit der Mobile-App erstelle, braucht dies Speicher auf meinem Handy?

Ja, während der Aufnahme wird diese vorerst lokal auf dem Gerät gespeichert. Nach Abschluss der Tonaufnahme wird die Aufnahme bei vorhandener Verbindung auf die IV-Tonaufnahmen Lösung hochgeladen und anschliessend vom Speicher des Mobiltelefons gelöscht. So wird die Aufnahme in einer äusserst sicheren Umgebung gespeichert. Zu diesem Zeitpunkt haben nur sie Zugriff auf die Tonaufnahme.

Kann die Aufnahme uneingeschränkt mit der versicherten Person von der IV-Stelle geteilt werden?

Die versicherte Person kann nicht in jedem Fall das Gespräch abhören. Ein Zugang wird der versicherten Person oder einer bevollmächtigten Person gemäss den gesetzlichen Vorgaben temporär für 90 Tage erteilt. Es ist nicht möglich, die Aufnahme herunterzuladen.

Kann die IV-Stelle meine Tonaufnahme jederzeit anhören?

Nein, die Mitarbeitenden der IV-Stellen dürfen nicht in jedem Fall eine Tonaufnahme abhören. In bestimmten Situationen wie bei Einwänden und/oder Einsprachen ist das Anhören einer Tonaufnahme gerechtfertigt. Jedes Abspielen einer Aufnahme wird protokolliert.

IV-Stelle

Wann muss ich genau die Tonaufnahme herunterladen? Müssen wir dies so in der Kern-/Fachapplikation ablegen?

Die Funktion des Herunterladens ist einzig für den Fall vorgesehen, dass eine Tonaufnahme physisch an ein Gericht eingereicht werden muss. Die Aufnahme muss auf keinem Fall in der Fachapplikation gespeichert werden, sondern kann jederzeit auf der IV-Tonaufnahmen Plattform abgerufen werden. Für die versicherte Person kann ein temporärer Zugriff auf ihre Aufnahmen erstellt werden.

Eine Aufnahme ist beim Abspielen nur teilweise verständlich. Was soll ich tun?

Nehmen Sie Kontakt zum Gutachter auf und fragen Sie nach, ob das Original einwandfrei ist und ob es sich um eine DSS-Datei handelt. Sollte dies der Fall sein, wird in unserem System bei DSS-Files jeweils auch das Original vor der Konvertierung abgespeichert. Das DSS-File wird im Prinzip unterstützt, jedoch handelt es sich dabei nicht um ein stabiles, einheitliches Format. Dies kann in wenigen Fällen zu Problemen führen. Auch können Sie den Gutachter bitten, die Datei in ein MP3 zu konvertieren und diese nochmals hochzuladen. Dann treten die Probleme nicht auf, da es sich bei MP3 um ein standardisiertes Format handelt.

Kann ich als IV-Stellen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin meine Berechtigungen im IV-Tonaufnahmen System noch anpassen?

Ja, der IV-Stellen Administrator oder Administratorin für die IV-Tonaufnahmen kann Ihnen die Berechtigungen anpassen. Bitte wenden Sie sich intern an die verantwortliche Person.

Kann die versicherte Person, wenn die IV-Stelle die Tonaufnahme zur Verfügung stellt, diese auch herunterladen?

Nein, die versicherte Person kann die Tonaufnahme für den begrenzten Zeitraum abhören, aber nicht herunterladen. 

Unserer IV-Stelle wurde eine Tonaufnahme nicht über das IV-Tonaufnahmen-System eingereicht. Müssen wir dies akzeptieren? Wie müssen wir dies ablegen?

Die Tonaufnahmen müssen über die IV-Tonaufnahmen Lösung eingereicht werden. Andere Übermittlungskanäle können nicht akzeptiert werden.

Andere

Müssen Versicherungsgerichte Speicher zur Verfügung stellen, um die Tonaufnahmen bei sich zu verwalten?

Die Tonaufnahmen können von den IV-Stellen physisch an das Gericht übermittelt werden. Je nach interner Organisation bei den Gerichten kann dies zu einer Speicherung der Aufnahmen führen. Wichtig ist, dass die IV-Stellen zu einer langfristigen Archivierung der Aufnahmen verpflichtet ist und diese jederzeit wieder angefordert werden können.

Weshalb muss ich meine Mobiltelefonnummer für das Abhören einer Tonaufnahme angeben?

Ein angemessener Schutz der Tonaufnahmen auf dem System muss gewährleistet sein. Diese Anforderung gilt sowohl für die Gutachter und Gutachterinnen, die IV-Stellen wie auch alle Drittpersonen, die auf IV-Tonaufnahmen zugreifen wollen. Alle müssen sich mit einem zweiten Faktor beim Login identifizieren. Der Zahlencode wird per SMS übermittelt, dazu muss eine Mobiltelefonnummer beim Erstellen eines temporären Zugangs angegeben werden.